© Detektei Trovato - Richard-Wagner-Straße 92a - 41065 Mönchengladbach - Telefon: 02161 2477499 - info@detektei-moenchengladbach.de - Impressum Schwerpunkte  Presse- und TV-Berichte Wir sind weltweit für Sie tätig  Gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind Detektivkosten als außergerichtliche Partei-  aufwendungen erstattungsfähig bzw. erstattungspflichtig, wenn sie zur zweckentsprechenden  Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Auch gemäß § 823 BGB  können Detekteikosten im Rahmen einer Schadensersatzklage eingefordert werden, soweit  diese Aufklärung eines Schadensereignisses beigetragen haben. Gerichtsurteile Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein. OLG Stuttgart 15.03.89,8 WF 96/88 Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreits - im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung - notwendig im Sinne von § 91, 1 ZPO war . OLG Koblenz 24.10.90, 14 NW 671/90 Schwerpunkte  Presseberichte Wir sind weltweit für Sie tätig  Erreichbarkeit in Mönchengladbach Richard-Wagner-Str. 92a 41065 Mönchengladbach Tel.  02161  2477499 Tel.  02161  2477500 Fax. 02161  2477501 Erreichbarkeit in Hamburg Tel: 040  31807804 Erreichbarkeit in Spanien Tel: 0034 952972729 Peter Althof Security - Personenschutz

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